Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 299/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,34226
LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 299/06 (https://dejure.org/2009,34226)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.10.2009 - L 1 R 299/06 (https://dejure.org/2009,34226)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - L 1 R 299/06 (https://dejure.org/2009,34226)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,34226) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 287 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 299/06
    Der Kreis der potentiell vom AAÜG erfassten Personen umfasst diejenigen Personen, die entweder (1.) durch einen nach Art. 19 Einigungsvertrag (EVertr) bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder (2.) später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder (3.) nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 2, S. 11).

    Der Senat ist zum Einen nicht der Auffassung, dass das AAÜG den Kreis der "potenziell vom AAÜG ab 1. August 1991 erfassten" Personen erweitert und das Neueinbeziehungsverbot modifiziert hat (so aber BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 2, S. 12).

    In den Gesetzesmaterialien findet sich kein Hinweis dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, a. a. O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BTDrs. 12/405, S. 113, 146; BTDrs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BTDrs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Auch überzeugt den Senat nicht, dass aus dem Wortlaut von § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG auf eine Modifizierung des Verbots der Neueinbeziehung zu schließen sei (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, a. a. O., S. 12).

    Auch mit einer verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG (über den Wortlaut hinaus) lässt sich ein Anspruch auf eine fiktive Einbeziehung nicht begründen (so aber BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, a. a. O., S. 12).

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 299/06
    In den Gesetzesmaterialien findet sich kein Hinweis dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, a. a. O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BTDrs. 12/405, S. 113, 146; BTDrs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BTDrs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Zwar wird dann ausgeführt, dass die Einhaltung der Vorgaben des EVertr zu nicht sachgerechten und zu nicht nur sozialpolitisch unvertretbaren Ergebnissen führen müsste und sich deshalb die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ergebe (BTDrs. 12/405, S. 113).

    Auch bei der Begründung des § 1 AAÜG wird ausgeführt, dass diese Vorschrift den Geltungsbereich der nach dem EVertr vorgeschriebenen Überführung (und gerade keine darüber hinausgehende) festlegt (BTDrs. 12/405, S. 146).

    Ursprünglich war Satz 2 in der Gesetzesvorlage nicht enthalten (BTDrs. 12/405, S. 77).

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 299/06
    Das Grundrecht wird jedoch verletzt, wenn eine Gruppe von Rechtsanwendungsbetroffenen anders als eine andere behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (z. B. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005, Az: 1 BvR 1921/04 u. a., dokumentiert in juris, Rdnr. 36).

    Das Bundesverfassungsgericht führt zum Vergleich dieser Personengruppen aus (Beschluss vom 26. Oktober 2005, a. a. O., Rdnr. 45):.

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 299/06
    Dabei muss es sich um einen VEB gehandelt haben, der organisatorisch dem industriellen Produktionssektor der DDR-Planwirtschaft zugeordnet war (siehe BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 41/01 R, SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 6, S. 47; zu dieser Voraussetzung auch SG Dresden, Urteil vom 10. November 2008, Az: S 24 R 1168/07, dokumentiert in juris, Rdnr. 39).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 299/06
    Eine Versorgungsanwartschaft konnte nur bei einer Beschäftigung in einem volkseigenen Produktionsbetrieb in der Industrie oder im Bauwesen (oder in einem gleichgestellten Betrieb) erworben werden (BSG, Urteil vom 10. April 2002, Az: B 4 RA 10/02 R, SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 5, S. 30).
  • SG Dresden, 10.11.2008 - S 24 R 1168/07

    Anerkennung der Beschäftigungszeiten eines Ingenieurs als Zeiten der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 299/06
    Dabei muss es sich um einen VEB gehandelt haben, der organisatorisch dem industriellen Produktionssektor der DDR-Planwirtschaft zugeordnet war (siehe BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 41/01 R, SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 6, S. 47; zu dieser Voraussetzung auch SG Dresden, Urteil vom 10. November 2008, Az: S 24 R 1168/07, dokumentiert in juris, Rdnr. 39).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 299/06
    Verfassungsrechtlich relevant ist nämlich nur die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem (z. B. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007, Az: 1 BvF 1/05, dokumentiert in juris, Rdnr. 89).
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R

    Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 299/06
    Es ist deshalb schon nicht möglich, die bei einem unklaren oder nicht eindeutigen Wortlaut heranzuziehenden einschlägigen Auslegungskriterien anzuwenden (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, Az: B 10 EG 1/08 R, dokumentiert in juris, Rdnr. 19).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2010 - L 1 R 58/07

    Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen

    Im Ergebnis kommt es nicht darauf an, ob der Senat der Rechtsprechung des früheren 4. Senats des BSG folgt, wonach die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG auch im Wege der Unterstellung vorliegen kann (ablehnend, siehe z. B. Urteile vom 19. März 2009, Az: L 1 R 91/06; 22. Oktober 2009, Az: L 1 R 299/06, beide dokumentiert in juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2014 - L 1 RS 26/13

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Im Ergebnis kommt es nicht darauf an, dass der erkennende Senat nicht der Rechtsprechung des BSG folgt, wonach die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG auch im Wege der Unterstellung vorliegen kann (siehe z. B. Urteile des erkennenden Senats vom 19. März 2009 - L 1 R 91/06 - und 22. Oktober 2009 - L 1 R 299/06 -, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - L 1 RS 1/13

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Dabei kommt es im Ergebnis nicht darauf an, dass der Senat nicht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) folgt, wonach die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG auch im Wege der Unterstellung vorliegen kann (siehe z. B. Urteile des Senats vom 19. März 2009 - L 1 R 91/06 - und 22. Oktober 2009 - L 1 R 299/06 -, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 287/08

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Im Ergebnis kommt es nicht darauf an, ob der Senat der Rechtsprechung des früheren 4. Senats des BSG folgt, wonach die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG auch im Wege der Unterstellung vorliegen kann (ablehnend z.B. Urteile vom 19. März 2009 - L 1 R 91/06 - sowie vom 22. Oktober 2009 - L 1 R 299/06 - jeweils juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 16/12

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Im Ergebnis kommt es nicht darauf an, dass der Senat nicht der Rechtsprechung des BSG folgt, wonach die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG auch im Wege der Unterstellung vorliegen kann (siehe z. B. Urteile vom 19. März 2009 - L 1 R 91/06 - und 22. Oktober 2009 - L 1 R 299/06 - juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2010 - L 1 R 187/08

    Zusatzversorgungssystem der wissenschaftlichen Intelligenz nach dem Recht der

    Im Ergebnis kommt es nicht darauf an, ob der Senat der Rechtsprechung des früheren 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) folgt, wonach die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG auch im Wege der Unterstellung vorliegen kann (ablehnend, siehe z. B. Urteile vom 19. März 2009 - L 1 R 91/06 - und 22. Oktober 2009 - L 1 R 299/06 -, beide dokumentiert in juris).
  • SG Dessau-Roßlau, 29.06.2017 - S 25 RS 5/14

    Anforderungen an eine Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der

    Die vom BSG vorgenommene Rechtsfortbildung überschreitet nach zutreffender Auffassung des LSG Sachsen-Anhalt die Grenzen richterlicher Entscheidungsbefugnis, die sich aus Art. 20 Abs. 2 und 3 GG ergeben (vgl. insoweit die ausführliche und zutreffende Begründung des LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. März 2009 - L 1 R 91/06 - juris, insbesondere Rdnr. 38-49, Urteil vom 28. Mai 2009 - L 1 RA 183/05 - juris Rdnr. 27 -37; Urteil vom 22. Oktober 2009 - L 1 R 299/06 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht